
Ein Projekt der Universität Innsbruck
Die Umsetzung der Eugenik im Nationalsozialismus 1933-39
Nachdem Adolf Hitler und die Nationalsozialisten am 30. Jänner 1933 die Herrschaft in Deutschland übernommen hatten, schafften sie die Demokratie ab und errichteten stattdessen eine Diktatur. Damit hatten sie nun die Macht, ihre Ideen über Eugenik und Rassenhygiene in die Tat umzusetzen.
Schon im April 1933 erließen die neuen Machthaber Gesetze, die Juden aus einflussreichen Berufen, wie Beamter, Arzt oder Rechtsanwalt, verbannten. Im September schlossen sie Juden auch aus Presse, Rundfunk, Theater, Musik und Kunst aus. Zwei Jahre später, am 15. September 1935 verabschiedete die NSDAP in Nürnberg eine Reihe von Rassengesetzen (bekannt als die Nürnberger Gesetze). Diese gaben Ariern besondere Rechte, während sie die deutschen Juden zu Bürgern zweiter Klasse machten. Außerdem erließen die Nationalsozialisten ein Gesetz „zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ (Blutschutzgesetz). Es verbot Liebesbeziehungen und Ehen zwischen Ariern und Juden und beschimpfte sie als „Rassenschande“. Mit diesen Gesetzen sollte das deutsche Volk vor „minderwertigem“ jüdischem Blut geschützt werden (Rassenhygiene).
Auch gegen das „minderwertige“ deutsche Blut gingen die Nationalsozialisten sehr schnell vor. „Wir wollen lebensuntüchtiges und Unwertes Leben gar nicht erst entstehen lassen“ sagte Reichsärzteführer Dr. Gerhard Wagner in einer Grundsatzrede.
Jeder, der Kontakt mit solchen Menschen hatte (besonders Ärzte, Fürsorger und Lehrer), war verpflichtet, diese beim Gesundheitsamt anzuzeigen. Das Gesundheitsamt erstellte dann ein Gutachten über die jeweilige Person und konnte bei Gericht die Sterilisation beantragen. Zur Feststellung einer Geisteskrankheit führte es eine Intelligenzprüfung durch.
Dieser Test war aber so aufgebaut, dass man damit auch Menschen für geisteskrank (schwachsinnig) erklären konnte, die es gar nicht waren. Bettler, Landstreicher, Langzeitarbeitslose, Hilfsschüler (Sonderschüler) und andere „Asoziale“ Personen, die nicht in das nationalsozialistische Bild passten, wurden so wegen Schwachsinns zwangssterilisiert. Hitler selbst befahl, nicht nur Schwerbehinderte zu sterilisieren, sondern auch Menschen mit leichteren Behinderungen (zum Beispiel Sehbehinderte), weil gerade bei ihnen die „Gefahr“ am größten sei, dass sie Kinder bekamen. 1935 wurde das Gesetz noch erweitert, sodass behinderte oder „Asoziale“ schwangere Frauen bis zum Ende des sechsten Monats dazu gezwungen werden konnten, ihr Kind abzutreiben. Außerdem verbot das „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ (18. Oktober 1935), dass behinderte oder „Asoziale“ Menschen heirateten.
Innerhalb von fünf Jahren (1934-39) zwangen die Ärzte im Deutschen Reich ungefähr 300.000 Menschen zur Sterilisierung. Zwischen 1939 und 1945 mussten noch einmal 100.000 Menschen dieses Schicksal erleiden, auch in Österreich, das inzwischen Teil des Reichs geworden war. (Anschluss) Insgesamt starben über 1000 Menschen nach solchen Operationen.
Gleichzeitig begenügten sich die Nationalsozialisten aber nicht damit, zu verhindern dass Behinderte Kinder bekamen, sondern sie begannen, diese Menschen zu ermorden. Schon am 1935 deutete Hitler gegenüber Wagner an, dass er vorhabe, die „unheilbar Geisteskranken zu beseitigen.“
Zuerst verschlechterten die Leiter von Heil- und Pflegeanstalten die Ernährung immer mehr. In vielen Einrichtungen errichteten die Ärzte spezielle „Hungerstationen“, auf denen sie Menschen verhungern ließen. (wilde Euthanasie) Ebenfalls 1935 hatte Hitler darüber hinaus geäußert, dass er die systematische Ermordung dieser Menschen (NS-Euthanasie) später noch „aufgreifen und durchführen werde, wenn während eines Krieges der Widerstand dagegen geringer“ sein würde. Diese Maßnahmen wurden kurz nach Beginn des Zweiten Weltkriegs 1939 beschlossen und unter dem Decknamen Aktion T4 umgesetzt.
Literatur:
- Stefan Lechner, „Deshalb bitte ich, [...] mir dieses Unglück nicht
anzutun“. NS-Zwangssterilisationen, in: Rolf Steininger/Sabine Pitscheider
(Hg.), Tirol und Vorarlberg in der NS-Zeit, Innsbruck/Wien/München/Bozen
2002, S. 231-249.
- Manfred Vasolk, Medizin, in: Wolfgang Benz/Hermann Graml/Hermann Weiß (Hg.), Enzyklopädie des Nationalsozialismus, Stuttgart 1997, S. 235-250.
