Die NS-Euthanasie und die „Aktion T4“

Die Planung der „Aktion T4“

Schon vor dem Beginn der „Aktion T4“ starben viele Menschen in Krankenhäusern und Pflegeanstalten durch die „wilde Euthanasie“. Ärzte und Pfleger ließen diese Menschen verhungern oder verabreichten ihnen Gift. Offiziell war die „wilde Euthanasie“ illegal, d.h. sie war nicht durch ein Gesetz erlaubt oder befohlen worden. Aber die NS-Führung wusste sehr wohl, dass Menschen so getötet wurden, und war damit einverstanden. Dann aber wollten die Nationalsozialisten diese Morde organisieren.

Ab Juli 1939 planten die Nationalsozialisten Philipp Bouhler, Viktor Brack, Karl Brandt und Werner Blankenburg die „Aktion T4“. T4 stand für Tiergartenstraße 4 in Berlin, wo sich die Zentrale für die NS-Euthanasie befand. Bei dieser Aktion sollten unheilbar Kranke und Behinderte umgebracht werden. Die Ideen von Rassenhygiene und Eugenik waren bei den Nationalsozialisten weit verbreitet, das Leben von behinderten und psychisch kranken Menschen hielten sie für wertlos.

Des Weiteren wollten sie verhindern, dass kranke oder behinderte Menschen Plätze in Pflegeanstalten in Anspruch nahmen und somit dem Staat Geld kosteten. Außerdem sollte so in der Krankenhäusern Platz für Kriegsverwundete geschaffen werden. Adolf Hitler gab den Männern, die die Aktion planten, in einem geheimen Brief im Oktober 1939 die Erlaubnis zur „Aktion T4“. Ein Gesetz wäre öffentlich gewesen, und Adolf Hitler hatte Angst, dass die Bevölkerung beunruhigt werden würde. Deshalb wollte er die „Aktion T4“ geheim halten.

Die Durchführung

Nun legten Philipp Bouhler, Viktor Brack, Karl Brandt und Werner Blankenburg den Ablauf der „Aktion T4“ genau fest. Sie ließen sechs Heil- und Pflegeanstalten für die „Aktion T4“ zu Tötungsanstalten umbauen, in denen die Menschen sofort nach ihrer Ankunft vergast und verbrannt werden sollten. Diese Tötungsanstalten waren mit einer Aufnahmestation, einer Gaskammer und einer Verbrennungsanlage ausgestattet.

Eine dieser Tötungsanstalten war Schloss Hartheim in Oberösterreich.

Gleichzeitig untersuchten Ärzte ab Oktober 1939 alle Patienten von Pflege- und Krankenanstalten, erfassten ihre Krankheit und Behinderung, und machten weitere Angaben über Arbeitsfähigkeit, Aufenthaltsdauer und Kriminalität. Dazu erstellten die Planer der „Aktion T4“ zusammen mit einigen Psychiatrieärzten einen Fragebogen. Er sollte zeigen, ob jemand behindert, krank oder „asozial“ war. Die Akten wurden dann in die Medizinische Abteilung der Zentraldienststelle in Berlin zurückgeschickt. Hier wurden sie von einem Gutachter durchgesehen. Diese Gutachter beschlossen nun, ohne den Patienten zu sehen, aufgrund der Angaben und des Fragebogens, wessen Leben „wertlos“ war. Diese Menschen sollten getötet werden. Ihre Namen fassten die Nationalsozialisten in Listen zusammen, und die Kranken wurden dann in den Anstalten abgeholt.

Die Nationalsozialisten informierten die Heil- und Pflegeanstalten erst kurz vor der Abholung der Patienten. Schon bald machten sich viele Ärzte und Angehörige Sorgen, was wohl mit ihnen passieren würde. Viele Anstalten gaben die Patienten trotzdem sofort heraus.

Nach der Abholung brachten die Nationalsozialisten die Opfer oft noch in eine andere Anstalt, und erst von dort in die Tötungsanstalt. Manche Opfer starben bereits davor durch Giftinjektionen, an Hunger oder an den Folgen des Transports. Durch den Aufenthalt in einer anderen Anstalt sollte die Suche von Verwandten nach ihren abtransportierten Angehörigen erschwert werden.

Nach der Ankunft in den Tötungsanstalten, untersuchten Ärzten die Opfer, fotografierten sie und versahen sie mit Nummern auf Brust oder Schulter. Dann wurde ihnen gesagt, dass sie nun duschen sollten. Tatsächlich waren die Duschkammern Gaskammern. Dort starben die Opfer durch das Gas, ihre Leichen wurden danach verbrannt.
Den Verwandten wurde in einem Brief der Tod mitgeteilt. Als Ursache für den Tod gaben die Angestellten der Tötungsanstalten zum Beispiel Fieber, Entzündungen und andere Krankheiten an, damit die Angehörigen der Opfer keinen Verdacht schöpften.

Das Ende der „Aktion T4“

Obwohl die „Aktion T4“ geheim gehalten wurde, so ahnten doch bald viele Menschen, was mit den verstorbenen Behinderten und Kranken passiert war. Die Briefe mit der Todesnachricht waren immer gleich, und manchmal war es offensichtlich, dass die angegebene Todesursache falsch war. Die Bevölkerung wurde unruhig. Der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen, sprach sich in einer Predigt öffentlich gegen diese Morde aus. Dies trug mit dazu bei, dass Hitler die „Aktion T4“ im August 1941 stoppte. Zu diesem Zeitpunkt waren bereits 70.000 Menschen getötet worden.

Trotzdem starben weiterhin Menschen – insgesamt ca. 30.000 – im Rahmen der „wilde Euthanasie“ und der „Sonderbehandlung 14f13“. Bei der „wilde Euthanasie“ töteten Ärzte und Pfleger Patienten durch Giftspritzen und falsche Medikamente. Andere Patienten starben an Hunger oder wurden für medizinische Experimente missbraucht. Das geschah nicht mehr in den Tötungsanstalten, sondern in vielen Krankenhäusern, Pflegeanstalten und auch Altersheimen.

Die „Sonderbehandlung 14f13“ begann im Herbst 1941 und wurde für Häftlinge aus Konzentrationslagern angewandt. Kranke und gebrechliche Häftlinge wurden aussortiert und vergast.

Insgesamt starben über 100.000 Menschen durch die NS-Euthanasie.

Literatur: